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Die Verbandsschiedsrichterlizenz ist innerhalb des DTTB gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre.
Sie erlischt zum 30. 06. des 2. Jahres sofern nicht eine Verlängerung Ziffer 11 der SR-Ordnung des TTVR erfolgt.

Anmerkung:
Lizenzen als Regionsschiedsrichter werden nicht mehr verlängert.
Sie erlöschen somit zum 30. 06. 2011 bzw. 30. 06. 2012.

Verlängerung der Verbandsschiedsrichterlizenz:
Zur Verlängerung der Lizenz um weitere 2 Jahre muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Lizenz eine Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Die Fortbildungskriterien werden vom VSRA festgelegt und sind zum Erhalt der Lizenzverlängerung für alle VSR bindend.

Fortbildungskriterien können u.a. sein:
- Ausfüllen eines Testbogens mit namentlicher Kennzeichnung
- praktischer Einsatz am Tisch

Wird die Teilnahme an der Lizenzverlängerung dienenden Weiterbildungsmaßnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz versäumt, verliert der Schiedsrichter seine Einsatzmöglichkeit als Schiedsrichter für den Verein mit Ablauf dieses Datums.

Die Lizenz ruht mit Ablauf des Gültigkeitsdatums.

Termin(e) wird noch bekanntgegeben

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