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Alle Schiedsrichter, deren Lizenz am 30. Juni 2010 abläuft (siehe Schiedsrichterausweis) müssen zur Lizenzverlängerung an einer der 4 Fortbildungen teilnehmen.
Wenn dies nicht erfolgt, ruht die Lizenz ab 01.07.10.
Der Schiedsrichter kann nicht mehr für die gemäß WO-Anlage 1 - vorgeschriebene SR-Gestellungspflicht des Vereins benannt werden!
Die weiteren Maßnahmen sind in der Wettspielordnung geregelt.
Zur Wiedererlangung der aktiven Lizenz nach Ablauf des Gültigkeitsdatums muss der Schiedsrichter bis zum 30.06. des Folgejahres (Ablauf des Sportjahres) zusätzlich zu den 8 Stunden zur Lizenzverlängerung weitere 8 Fortbildungsstunden besuchen.
Ruht die VSR-Lizenz mehr als eine Saison (Sportjahr), wird die Lizenz ungültig.
Eine Anmeldung zu den Fortbildungen ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt den Schiedsrichterausweis zur Verlängerung mitbringen.
Bei Änderung der persönlichen Daten (z. B. Anschrift oder Tel.-Nr., etc.) bitte den Schiedsrichterbogen mit den neuen Daten zur Fortbildung mitbringen.
Termine Schiedsrichterfortbildung
Zur Zeit sind leider keine Termine zur Schiedsrichterfortbildung verfügbar!
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