Der Hauptausschuss hat auf seinen Sitzungen vom 24.04.10 und 10.05.10 Änderungen der WO und deren Anlagen beschlossen.
Hier nun die Informationen im Detail.
Der Hauptsausschuss hat auf seinen Sitzungen vom 24.04.10 und 10.05.10 Änderungen der WO und deren Anlagen beschlossen.
Hier nun die Informationen im Detail. In den PDF's sind die geänderten Passagen gelb hinterlegt. Teilweise steht eine Gegenüberstellung der alten mit der neuen Fassung mit Hervorhebung der geänderten Passagen zur Verfügung.
In folgenden Teilen der WO wurden Änderungen beschlossen:
1. WO des DTTB Teil E (Schüler - Jugendliche)
In Teil E der WO des DTTB wurde durch einen Zusatz des TTVR die doppelte Spielberechtigung von Jugendlichen für den Bereich des TTVR geregelt.
Die neue Fassung als PDF anzeigen!
2. Anlage 1 des TTVR zur WO (Ordnung für den Mannschaftsspielbetrieb)
Die Wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Die Zahl der Pflichteinsätze in einer Mannschaft, die für die Erfüllung der Stammspielerquote nötig ist, wurde an die Klassenstärke gekoppelt.
- Mannschaften bei denen bereits in der laufenden Halbrunde klar ist, dass sie nicht die vorgeschriebene Anzahl an Spielern, mit der Mindestanzahl Einsätzen, erreichen können müssen bereits in der laufenden Halbrunde aufgefüllt werden.
- Zur neuen Saison wird ein klassenübergreifend einheitliches Bilanzwertsystem eingeführt.
- Bis zu 3 Damen pro Verein, die in gemischten Herrenmannschaften gemeldet sind können als Sonderersatzspielerinnen in den Damenmannschaften des Vereins gemeldet werden.
- Die Spielberichte müssen künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Spielende komplett in click-TT erfasst werden. Liegt der Spielbeginn innerhalb des Zeitraums Samstag 16:30 und Sonntag 12:00 Uhr, so muss das Spiel am Sonntag bis spätestens 16:30 Uhr komplett in click-tt erfasst werden. Die Schnellerfassung entfällt.
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Gegenüberstellung der neuen und der alten Fassung!
3. Anlage 2 des TTVR zur WO (Staffelleiterordnung)
- Festlegung der genauen Vorschriften zur Anwendung des neuen Bilanzwertsystems
- Die Spreizung der Anzahl der ausgetragenen Spiele der Mannschaften einer Klasse soll zukünftig 3 Spiele betragen und darf nicht mehr als 4 Spiele betragen.
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Gegenüberstellung der neuen und der alten Fassung!
4. Anlage 4 (Pokalspielbetrieb )
- Änderungen in den Durchführungsvorschriften der Pokalendrunde
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5. Anlage 11 (Verbandsmeisterschaften Damen/Herren)
- Änderungen der Quoten zu den VEM
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6. Anlage 12 (Verbandsranglisten Damen/Herren)
- Wiedereinführung der Ranglisten der Rahmenklassen auf Regionsebene
- Anpassung der Durchführungsbestimmungen und Quoten
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Gegenüberstellung der neuen und der alten Fassung!
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